Worauf sich Unternehmen bei PAG verlassen

  • Betreuung von Unternehmen aus Handwerk, Bau, Industrie, Pflege, Immobilien und öffentlicher Verwaltung – regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
  • Dokumentierte Betreuung mit Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Berichten, die für Audits und Behörden nachvollziehbar sind.
  • Persönliche Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz – feste Kontakte statt wechselnder Hotlines.

In vielen Betrieben wird als Orientierung ein zweijähriger Prüfzyklus genutzt. In der Praxis kann das passende Intervall jedoch abweichen.

Die genaue Einordnung hängt vom Feuerlöschertyp, dem Einsatzkontext, den jeweils anwendbaren Regeln und vom Zustand des Geräts ab. Deshalb sollte die Fristenplanung immer zum konkreten Bestand passen.

Praktische Einordnung für Unternehmen

  • Orientierungswert und konkrete Frist können je nach Gerät und Nutzung auseinanderfallen
  • Standortfaktoren wie Belastung, Umgebungsbedingungen und Beanspruchung beeinflussen Intervalle
  • Die Fristplanung wird auf Basis der anwendbaren Vorgaben und des Gerätezustands getroffen
  • Wichtig für den Betrieb: nachvollziehbare Dokumentation und planbare Folgetermine
  • Bei Unsicherheit hilft eine strukturierte Bestandsaufnahme vor Ort

Warum Fristen in der Praxis oft übersehen werden

Besonders bei mehreren Standorten oder größeren Liegenschaften fehlt oft eine zentrale Übersicht über Prüfstand und Fristigkeit. Hausverwaltungen, Einrichtungsbetreiber und Unternehmen mit mehreren Objekten sind besonders häufig betroffen. PAG hilft, Fristen strukturiert zu verfolgen und rechtzeitig Prüftermine einzuplanen.

PAG unterstützt bei der Fristenplanung und organisiert den passenden Prüftermin für Ihren Bestand.

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Häufige Fragen

Gilt das Zwei-Jahres-Intervall für alle Feuerlöscher?
Als Richtwert gilt alle zwei Jahre. Bei besonderen Standortbedingungen, Korrosionsgefahr oder besonderen Gerätetypen kann ein kürzeres Intervall sinnvoll oder vorgeschrieben sein.
Was passiert, wenn eine Prüffrist abläuft?
Nicht geprüft Geräte gelten als nicht betriebsbereit und dürfen im Brandfall nicht zuverlässig eingesetzt werden. Abgelaufene Prüffristen können bei Begehungen und Versicherungsfällen zum Problem werden.
Kann PAG die Prüffristen für meinen Betrieb verfolgen?
Ja. Wir erfassen alle Geräte und Fristen strukturiert und erinnern rechtzeitig vor Ablauf - für einen oder mehrere Standorte.
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