Worauf sich Unternehmen bei PAG verlassen

  • Betreuung von Unternehmen aus Handwerk, Bau, Industrie, Pflege, Immobilien und öffentlicher Verwaltung – regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
  • Dokumentierte Betreuung mit Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Berichten, die für Audits und Behörden nachvollziehbar sind.
  • Persönliche Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz – feste Kontakte statt wechselnder Hotlines.

Für die Feuerlöscherprüfung ist in der Regel eine entsprechend qualifizierte, sachkundige Person erforderlich.

Die konkrete Anforderung richtet sich nach den anwendbaren Regeln, dem Gerätetyp und dem betrieblichen Kontext. Eine reine Sichtkontrolle im Alltag ersetzt die fachkundige Prüfung nicht.

Was einen Sachkundigen ausmacht

Sachkundige im Sinne der DIN 14406-4 verfügen über eine anerkannte Ausbildung in der Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher, kennen die maßgeblichen Normen und Herstellerangaben und besitzen die notwendigen Prüfmittel.

  • Anerkannte Ausbildung nach DIN 14406-4
  • Kenntnis der aktuellen Normenfassung und Herstellervorgaben
  • Geeignete Prüfmittel und Prüfausstattung
  • Erfahrung mit verschiedenen Löschertypen und Löschmitteln
  • Ausgabe von Prüfplakette und Prüfprotokoll nach der Prüfung

Diese Anforderungen sind formal definiert und nicht durch betriebsinterne Sichtkontrollen zu ersetzen. Betriebe sollten bei der Auswahl eines Prüfers darauf achten, dass Qualifikation und Prüfausstattung nachweisbar sind.

Warum die Wahl des Prüfers wichtig ist

Eine Prüfung durch eine nicht sachkundige Person ist keine anerkannte Prüfung. Der Feuerlöscher gilt in diesem Fall als ungeprüft - mit möglichen Konsequenzen bei Begehungen, Versicherungsfällen und im Brandfall. Sachkundige Prüfung ist deshalb nicht nur formale Pflicht, sondern Teil der betrieblichen Verantwortung.

PAG prüft Feuerlöscher sachkundig nach DIN 14406-4 - mit Prüfprotokoll und Plakette.

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Häufige Fragen

Darf ich als Betriebsinhaber Feuerlöscher selbst prüfen?
Nur wenn Sie als Sachkundiger nach DIN 14406-4 ausgebildet sind, die notwendigen Prüfmittel besitzen und die Anforderungen der Norm erfullen. Eine formlose Sichtkontrolle ersetzt keine sachkundige Prüfung.
Was bedeutet 'Sachkundiger' bei der Feuerlöscherprüfung?
Sachkundige haben eine anerkannte Ausbildung in der Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher, kennen die relevanten Normen und verfügen über geeignete Prüfmittel. Die Anforderungen sind in DIN 14406-4 definiert.
Was kann passieren, wenn jemand ohne Sachkunde prüft?
Die Prüfung ist nicht anerkannt - das Gerät gilt als ungeprüft. Im Schadenfall können Haftungsfragen entstehen. Behörden und Versicherungen akzeptieren nur sachkundige Prüfungen.
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