Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen.

PAG unterstützt Unternehmen in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz bei sicherheitstechnischer Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und DGUV-Vorschrift-2-Themen.

Wann brauchen Sie diese Leistung?

  • Es fehlt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Gefährdungsbeurteilungen sind nicht aktüll.
  • Unterweisungen sind nicht dokumentiert.
  • Verantwortlichkeiten sind unklar.
  • Die Berufsgenossenschaft oder Behörde fragt Nachweise an.

Was PAG übernimmt

  • Laufende Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und fortschreiben.
  • Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren.
  • Betriebsbegehungen mit priorisierten Maßnahmen.
  • ASA-Sitzungen fachlich begleiten.
  • Dokumentation und Unterstützung bei offenen Arbeitsschutzpflichten.

Ablauf

  1. Anfrage
  2. Bedarf klären
  3. Betreuung planen
  4. Umsetzung
  5. Dokumentation

Häufige Fragen

Wann braucht ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wenn sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 erforderlich ist und intern keine ausreichende Fachkapazität verfügbar ist.
Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie begleitet den Arbeitgeber bei DGUV-Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen und dokumentierter Maßnahmenverfolgung.
Wie läuft die Betreuung ab?
Nach der Anfrage werden Branche, Standort und Beschäftigtenzahl bewertet. Danach folgen ein Betreuungsplan, regelmäßige Termine und laufende Dokumentation.
Kann PAG einzelne Arbeitsschutzthemen übernehmen?
Ja. Neben laufender Betreuung können auch einzelne Pakete wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Betriebsbegehungen abgestimmt übernommen werden.

Sprechen wir kurz über Ihren Bedarf.

Nennen Sie uns Leistung, Ort und Unternehmensgrösse. Wir melden uns zur Klärung der nächsten Schritte.

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