Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen.
PAG unterstützt Unternehmen in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz bei sicherheitstechnischer Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und DGUV-Vorschrift-2-Themen.
Wann brauchen Sie diese Leistung?
- Es fehlt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Gefährdungsbeurteilungen sind nicht aktüll.
- Unterweisungen sind nicht dokumentiert.
- Verantwortlichkeiten sind unklar.
- Die Berufsgenossenschaft oder Behörde fragt Nachweise an.
Was PAG übernimmt
- Laufende Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und fortschreiben.
- Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren.
- Betriebsbegehungen mit priorisierten Maßnahmen.
- ASA-Sitzungen fachlich begleiten.
- Dokumentation und Unterstützung bei offenen Arbeitsschutzpflichten.
Ablauf
- Anfrage
- Bedarf klären
- Betreuung planen
- Umsetzung
- Dokumentation
Häufige Fragen
- Wann braucht ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Wenn sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 erforderlich ist und intern keine ausreichende Fachkapazität verfügbar ist.
- Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Sie begleitet den Arbeitgeber bei DGUV-Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen und dokumentierter Maßnahmenverfolgung.
- Wie läuft die Betreuung ab?
- Nach der Anfrage werden Branche, Standort und Beschäftigtenzahl bewertet. Danach folgen ein Betreuungsplan, regelmäßige Termine und laufende Dokumentation.
- Kann PAG einzelne Arbeitsschutzthemen übernehmen?
- Ja. Neben laufender Betreuung können auch einzelne Pakete wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Betriebsbegehungen abgestimmt übernommen werden.
Passende Leistungen
Sprechen wir kurz über Ihren Bedarf.
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