Worauf sich Unternehmen bei PAG verlassen

  • Betreuung von Unternehmen aus Handwerk, Bau, Industrie, Pflege, Immobilien und öffentlicher Verwaltung – regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
  • Dokumentierte Betreuung mit Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Berichten, die für Audits und Behörden nachvollziehbar sind.
  • Persönliche Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz – feste Kontakte statt wechselnder Hotlines.

Betreuung in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz

PAG betreut Unternehmen, Einrichtungen und Verwaltungen regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz. Fuer Einsaetze rund um Cottbus und Spremberg stimmen wir Termine direkt mit festen Ansprechpartnern ab.

Persönlich. Vor Ort. Verbindlich.

PAG GmbH verbindet Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Prüfungen mit regionaler Betreuung. Unternehmen erhalten feste Ansprechpartner und eine strukturierte Umsetzung statt lose Einzelleistungen.

Mehr über PAG

Was Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bedeutet

Unternehmen brauchen je nach Struktur, Tätigkeiten und Gefährdungen eine passende sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Unterstützung. DGUV Vorschrift 2 beschreibt dafür den organisatorischen Rahmen.

Wie die Betreuung im Einzelfall aufgebaut wird, richtet sich nach der konkreten Betriebssituation. Deshalb steht bei PAG die praktische Einordnung im Vordergrund statt pauschaler Berechnungen oder Standardannahmen.

  • Unklarheit, ob die aktuelle Betreuung den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 entspricht
  • Kein fester Ansprechpartner für sicherheitstechnische Fragen
  • Grundbetreuung findet statt, aber betriebsspezifische Themen werden nicht abgedeckt
  • Begehungen oder Dokumentation sind lückenhaft oder nicht aktuell
  • Unsicherheit bei Rückfragen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht

Was PAG in der Betreuung übernimmt

  • Grundbetreuung

    Regelmäßige sicherheitstechnische Betreuung im vorgeschriebenen Umfang - Begehungen, Beratung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisung nach dem für die Branche gültigen Einsatzstundensatz.

  • Betriebsspezifische Betreuung

    Ergänzende Leistungen bei besonderen Gefährdungsthemen - z.B. Neuanschaffungen von Arbeitsmitteln, geplante Umbauten, außergewöhnliche Gefährdungssituationen oder nach Arbeitsunfällen.

  • Betreuungsnachweis und Dokumentation

    Nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Betreuungsleistungen mit Terminen, Themen und Ergebnissen - als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörden.

  • Koordination mit Betriebsarzt

    Abstimmung zwischen sicherheitstechnischer Betreuung und arbeitsmedizinischer Vorsorge, damit beide Betreuungspflichten abgedeckt und aufeinander abgestimmt sind.

  • Maßnahmenverfolgung

    Offene Punkte aus Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen mit Fristen und Verantwortlichkeiten nachhalten - als Teil der laufenden Betreuung.

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung für Ihren Betrieb klären - Branche und Beschäftigtenzahl genügen für eine erste Einschätzung.

Betreuung anfragen Rückruf vereinbaren

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung - was das bedeutet

DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwei Betreuungsformen. Die Grundbetreuung umfasst Standardaufgaben, die regelmäßig anfallen: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Beratung bei typischen Arbeitsschutzfragen. Der Umfang dieser Grundbetreuung wird anhand von Branche und Beschäftigtenzahl bestimmt.

Ergänzend dazu kommen betriebsspezifische Leistungen für Themen, die im Betrieb besondere Aufmerksamkeit erfordern - etwa bei der Einführung neuer Maschinen, bei Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen oder nach einem Arbeitsunfall. Der konkrete Umfang hängt von der tatsächlichen Situation im Betrieb ab.

PAG klärt im Erstgespräch, welche Betreuungsform für das Unternehmen passend ist - ohne Fachjargon und mit einem konkreten Betreuungsvorschlag.

So läuft die DGUV-Vorschrift-2-Betreuung mit PAG ab

  1. Ersteinschätzung: Branche, Beschäftigtenzahl und aktuelle Betreuungssituation aufnehmen.
  2. Betreuungsplan: Grundbetreuungsumfang und ggf. betriebsspezifische Themen abstimmen.
  3. Bestandsaufnahme: Vorhandene Unterlagen, Gefährdungsbeurteilungen und offene Punkte sichten.
  4. Laufende Betreuung: Begehungen, Dokumentation, Maßnahmenverfolgung und Unterweisungsplanung.

Bestehende Betreuung prüfen lassen oder neu einrichten - persönlicher Ansprechpartner inklusive.

Betreuung prüfen lassen Rückruf vereinbaren

DGUV-Vorschrift-2-Betreuung in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz

PAG betreut Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen nach DGUV Vorschrift 2 im Raum Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda, Senftenberg, Forst und der gesamten Lausitz. Begehungen, Abstimmungen und Beratung finden direkt im Betrieb statt.

  • Lausitz - Industrie, Handwerk, Gewerbe
  • Brandenburg - Kommunen, Pflege, Verwaltung
  • Sachsen - Produktion, Logistik, Bau

Häufige Fragen

Was regelt DGUV Vorschrift 2?
DGUV Vorschrift 2 legt fest, dass Arbeitgeber sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen. Umfang und Form richten sich nach Branche und Unternehmenssituation.
Was gehört zur Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2?
Die Grundbetreuung umfasst Begehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsplanung und Beratung bei regulären Arbeitsschutzfragen. Der Umfang wird anhand von Branche und Beschäftigtenzahl bestimmt.
Was ist betriebsspezifische Betreuung?
Betriebsspezifische Leistungen kommen hinzu, wenn besondere Gefährdungsthemen vorliegen - z.B. bei Neuanschaffungen, Umbau, Arbeitsunfällen oder außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen.
Kann eine externe Fachkraft die DGUV-Vorschrift-2-Betreuung vollständig übernehmen?
Ja. Unternehmen können die sicherheitstechnische Betreuung vollständig extern organisieren, wenn Aufgaben, Umfang und Ansprechpersonen klar geregelt sind.
Wie oft müssen Begehungen stattfinden?
Die Häufigkeit hängt vom vereinbarten Betreuungsumfang und den Einsatzstunden der Branche ab. PAG stimmt den Begehungsrhythmus zu Beginn der Betreuung verbindlich ab.

DGUV Vorschrift 2 Betreuung anfragen

Branche, Beschäftigtenzahl und aktüller Betreuungsstand - damit können wir schnell einschätzen, was benötigt wird.

Direkt erreichbar: +4935600237341 · info@pag-gmbh.de

PAG betreut Unternehmen, Einrichtungen und Bauprojekte in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.

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Leistungsinteresse: DGUV Vorschrift 2 Betreuung

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