Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen.
Gefährdungsbeurteilungen praxisnah erstellen und fortschreiben - mit klarer Dokumentation und Anschluss an Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Worauf sich Unternehmen bei PAG verlassen
- Betreuung von Unternehmen aus Handwerk, Bau, Industrie, Pflege, Immobilien und öffentlicher Verwaltung – regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
- Dokumentierte Betreuung mit Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Berichten, die für Audits und Behörden nachvollziehbar sind.
- Persönliche Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz – feste Kontakte statt wechselnder Hotlines.
Betreuung in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz
PAG betreut Unternehmen, Einrichtungen und Verwaltungen regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz. Fuer Einsaetze rund um Cottbus und Spremberg stimmen wir Termine direkt mit festen Ansprechpartnern ab.
Typischer Problemfall im Betrieb
Die Gefährdungsbeurteilung wurde einmal erstellt, aber nach Veränderungen im Betrieb nicht systematisch fortgeschrieben. Neue Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Teamstrukturen sind dann nicht sauber abgebildet.
Dadurch entstehen Lücken zwischen Praxis und Dokumentation. PAG hilft, Gefährdungsbeurteilungen praxisnah zu aktualisieren und belastbar zu dokumentieren.
- Gefährdungsbeurteilungen existieren, wurden aber seit Jahren nicht fortgeschrieben
- Neue Tätigkeiten, geänderte Arbeitsmittel oder neue Standorte wurden nicht berücksichtigt
- Verschiedene Bereiche haben unterschiedliche Dokumentationsstände
- Abgeleitete Maßnahmen werden nicht systematisch nachverfolgt oder umgesetzt
- Unterweisungen sind nicht auf aktuelle Gefährdungsbeurteilungen abgestimmt
- Unklarheit, welche Gefährdungen dokumentationspflichtig sind
Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilung
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Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen je Tätigkeit, Bereich oder Arbeitsplatz - praxisnah und auf den Betrieb zugeschnitten.
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Fortschreiben bestehender Beurteilungen
Sichtung vorhandener Dokumente, Aktualisierung bei veränderten Verhältnissen und Schließung von Lücken in bestehenden Unterlagen.
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Maßnahmenplanung und Nachverfolgung
Ableitung von Maßnahmen aus der Beurteilung mit Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Terminen für nachvollziehbare Umsetzung.
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Einbindung psychischer Gefährdungen in die Beurteilung - eine gesetzlich geforderte, aber oft vernachlässigte Pflicht.
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Dokumentation für BG und Behörden
Aufbau eines belastbaren Nachweisstands für Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und interne Audits.
Bestehende Gefährdungsbeurteilungen prüfen lassen und Handlungsbedarf abstimmen.
Praktischer Ablauf
- Bestandssichtung: Vorhandene Unterlagen, Tätigkeiten und Risikobereiche aufnehmen.
- Begehung: Arbeitsplätze und Tätigkeiten vor Ort aufnehmen und Gefährdungen bewerten.
- Maßnahmenplan: Priorisierte Handlungsempfehlungen mit klaren Verantwortlichkeiten erstellen.
- Dokumentation: Beurteilung nachvollziehbar ablegen und in bestehende Arbeitsschutzunterlagen integrieren.
- Fortschreibung: Regelmäßige Aktualisierung bei Veränderungen im Betrieb sicherstellen.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine festen Zeitintervalle vor, sondern eine anlassbezogene Fortschreibung. Typische Anlässe sind:
- Neue Tätigkeiten oder veränderte Arbeitsabläufe
- Neue oder geänderte Arbeitsmittel und Betriebseinrichtungen
- Neue Standorte oder Umbaumaßnahmen
- Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle mit Hinweis auf neue Gefährdungen
- Anforderungen der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht
- Begehung durch externe Fachkraft mit festgestellten Lücken
PAG prüft bei Begehungen regelmäßig, ob Gefährdungsbeurteilungen noch dem aktuellen Stand entsprechen, und stößt Fortschreibungen strukturiert an.
Verbindung zu Unterweisungen und Vorsorge
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für weitere Arbeitsschutzprozesse. PAG sorgt dafür, dass die Ergebnisse mit Unterweisungen und arbeitsmedizinischer Vorsorge zusammenpassen:
- Unterweisungsinhalte orientieren sich an den tatsächlichen Gefährdungen
- Vorsorgeanlässe werden aus Tätigkeit und Risiko nachvollziehbar abgeleitet
- Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Fristen bleiben dokumentiert nachverfolgbar
- Neue Mitarbeitende werden auf Basis aktueller Beurteilungen integriert
Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb systematisch angehen - mit festem Ansprechpartner.
Gefährdungsbeurteilung in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz
PAG unterstützt Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen im Raum Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda, Senftenberg und in der gesamten Lausitz. Begehungen und Abstimmungen finden direkt im Betrieb statt.
- Lausitz - Industrie, Handwerk, Bau
- Brandenburg - Kommunen, Pflege, Verwaltung
- Sachsen - Produktion, Logistik, Werkstätten
Häufige Fragen
- Wer ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
- Jeder Arbeitgeber - unabhängig von Betriebsgrösse oder Branche - ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und zu dokumentieren.
- Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
- Bei Veränderungen im Betrieb, neuen Tätigkeiten, Arbeitsunfällen oder auf Anforderung der Aufsichtspersonen muss die Beurteilung fortgeschrieben werden.
- Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?
- Ab mehr als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben. Auch für kleinere Betriebe empfiehlt sich eine schriftliche Ablage.
- Müssen psychische Belastungen berücksichtigt werden?
- Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert auch die Beurteilung psychischer Belastungen. Das wird in vielen Betrieben noch nicht ausreichend umgesetzt.
Gefährdungsbeurteilung anfragen
Schildern Sie kurz Branche, Standort und aktüllen Stand der Dokumentation - wir besprechen den nächsten Schritt.
Direkt erreichbar: +4935600237341 · info@pag-gmbh.de
PAG betreut Unternehmen, Einrichtungen und Bauprojekte in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
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