Brandschutzordnung für Unternehmen und Einrichtungen.
Betriebsspezifische Brandschutzordnung nach DIN 14096 - mit Teil A, B und C, Aushangplanung, Einbindung in Unterweisung und Evakuierungsplanung.
Worauf sich Unternehmen bei PAG verlassen
- Betreuung von Unternehmen aus Handwerk, Bau, Industrie, Pflege, Immobilien und öffentlicher Verwaltung – regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.
- Dokumentierte Betreuung mit Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Berichten, die für Audits und Behörden nachvollziehbar sind.
- Persönliche Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz – feste Kontakte statt wechselnder Hotlines.
Betreuung in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz
PAG betreut Unternehmen, Einrichtungen und Verwaltungen regional in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz. Fuer Einsaetze rund um Cottbus und Spremberg stimmen wir Termine direkt mit festen Ansprechpartnern ab.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung regelt, wie sich Personen im Brandfall verhalten und welche organisatorischen Brandschutzaufgaben im Betrieb verbindlich festgelegt sind. Sie wird in der Regel in die Teile A, B und C gegliedert und auf Objekt sowie Nutzung abgestimmt.
- Brandschutzordnung vorhanden, aber seit Jahren nicht aktualisiert
- Keine Anpassung an geaenderte Betriebsgroesse, Aufstellung oder Taetigkeiten
- Teile A, B, C nicht klar voneinander getrennt oder adressatengerecht formuliert
- Aushangpflichten werden nicht oder nicht korrekt erfuellt
- Beschaeftigte kennen die Inhalte nicht
Wann ist eine Brandschutzordnung relevant und wie PAG unterstuetzt
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Erstellung nach DIN 14096
Betriebsspezifische Brandschutzordnung gemaess DIN 14096 mit Teil A (Aushang), Teil B (Beschaeftigte) und Teil C (besondere Aufgaben).
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Aktualisierung bestehender Ordnungen
Sichtung und Fortschreibung vorhandener Dokumente bei Umbau, Nutzungsaenderung oder laengerer Bestandszeit.
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Aushangplanung
Festlegung, wo Teil A im Betrieb ausgehaengt wird - sichtbar, richtig dimensioniert, abgestimmt auf Gebaeude und Nutzungsbereiche.
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Einbindung in Brandschutzunterweisung
Kombination mit regelmaessiger Brandschutzunterweisung, damit Inhalte nicht nur vorhanden, sondern bekannt sind.
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Dokumentation als Teil der Betreiberpflichten
Einbindung in das betriebliche Brandschutzkonzept und nachvollziehbare Ablage für Behördenanfragen und Betriebsprüfungen.
Brandschutzordnung prüfen lassen oder neu erstellen - abgestimmt auf Betrieb, Gebäude und Beschäftigte.
So entsteht die Brandschutzordnung
- Bestandsaufnahme: Vorhandene Ordnungen und aktuelle Betriebssituation aufnehmen.
- Erstellung: Teile A, B und C passend zu Betrieb und Gebäude ausarbeiten.
- Freigabe: Abstimmung mit Betrieb und ggf. Brandschutzbeauftragtem.
- Einführung: Aushang und Einbindung in Brandschutzunterweisung.
Brandschutzordnung für Betriebe in Brandenburg, Sachsen und der Lausitz
PAG erstellt Brandschutzordnungen für Unternehmen, Einrichtungen und Hausverwaltungen im Raum Cottbus, Spremberg, Hoyerswerda, Senftenberg und der gesamten Lausitz.
- Lausitz - Gewerbe, Industrie, Liegenschaften
- Brandenburg - Pflege, Kommunen, Verwaltung
- Sachsen - Produktion, Handwerk, Logistik
Häufige Fragen
- Wer braucht eine Brandschutzordnung?
- Grundsätzlich jedes Unternehmen und jede Einrichtung, in der Personen tätig sind. Gesetzlich gefordert ab einer bestimmten Gebäudeklasse oder Personenzahl.
- Welche Teile hat eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?
- Teil A ist ein Aushang für alle - kurz, bildlich, sofort erkennbar. Teil B richtet sich an alle Beschäftigten. Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
- Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
- Bei Umbau, Nutzungsänderung, Umstrukturierung oder wesentlichen Veränderungen im Betrieb ist eine Aktualisierung notwendig. Auch nach Brandschutzbegehungen wird ggf. Anpassungsbedarf festgestellt.
- Ist eine Brandschutzordnung genügend oder brauche ich mehr?
- Eine Brandschutzordnung ist eine Pflichtunterlage, aber kein Ersatz für Unterweisung, Begehung und Wartung. Sie ist Teil eines vollständigen betrieblichen Brandschutzes.
Brandschutzordnung anfragen
Gebäudegrundriss, Betriebsgrösse und letzter Aktualisierungsstand - damit können wir schnell einschätzen, was benötigt wird.
Direkt erreichbar: +4935600237341 · info@pag-gmbh.de
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